Was hat die Automobilindustrie mit Menschenrechten und der Klimafrage zu tun?

Glänzend und makellos fließt der neue Mercedes vom Band. So sauber wie der neue Wagen, ist das Geschäft dahinter allerdings nicht, wie die neue Untersuchung des Corporate Human Rights Benchmark (CHRB) zeigt. Zum ersten Mal untersuchte der CHRB unter den 230 Unternehmen aus den Sektoren Landwirtschaft, Textilindustrie, Informations- und Kommunikationstechnik, Rohstoffindustrie auch den Automobilsektor hinsichtlich der Anwendung und Einhaltung von Menschenrechten. Im Vergleich zu den anderen Sektoren ist der Automobilsektor die am schlechtesten abschneidende Branche, die jemals von CHRB untersucht wurde.

Bei den 30 untersuchten Automobilherstellern beträgt der erreichte Durchschnittswert 12%. Kein Unternehmen hat es über 50% geschafft, zwei Drittel der Hersteller befinden sich unter 20%.  Der Prozentsatz ergibt sich aus A. dem Grad der politischen, menschenrechtsbezogenen Selbstverpflichtungen des Unternehmens, B. der Sorgfaltspflicht bei der Wahrung der Menschenrechte, C. den Rechtsmitteln und vorhandenen Beschwerdemechanismen, D. der Prüfung von Menschenrechtspraktiken in Unternehmen, E. den Antworten auf schwerwiegende Vorwürfe und F. der Transparenz eines Unternehmens.[1] Zwei Unternehmen erreichten über alle Menschenrechtsindikatoren hinweg 0 Punkte. Ford Motors, Groupe PSA und Daimler führen den Sektor mit Werten zwischen 30% und 42% an. Die letzten Plätze belegen die chinesischen Automobilunternehmen Great Wall Motor, SAIC Motor, Chongqing Changan und FAW Car Company mit Werten unter 1%.

Die Untersuchung zeigt, dass bei Automobilunternehmen vor allem das Lieferkettenmanagment eine große Schwachstelle ist. Neun von zehn Automobilunternehmen erhielten 0 Punkte in Hinblick auf die Eindämmung von Risiken wie Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen innerhalb ihrer Lieferkette. Eine Mehrheit der Automobilunternehmen konnte nicht nachweisen, dass sie mit Zulieferern zusammenarbeiten oder vertragliche Vereinbarungen abgeschlossen haben, die das Alter der Beschäftigten überprüfen, eine Verhinderung der Einschüchterung von Gewerkschaftsmitgliedern und ihren Vertreter*innen festlegen und gegen die Belästigung von Frauen vorgehen. Darüber hinaus legte nur das Unternehmen General Motors Belege dafür vor, dass es seine direkten und indirekten Zulieferer erfasst. Wie sollen Unternehmen der Automobilbranche überhaupt Menschenrechtsrisiken, konkrete Missstände und Fallverletzungen in ihren Lieferketten verfolgen, wenn ihnen keine vollständigen Informationen über all ihre Zulieferer vorliegen und somit auch keinerlei gesellschaftlicher Prüfmechanismus greifen kann? Es ist dringend notwendig, dass die Industrie ihre globalen Produktions- und Lieferketten erfasst, um für eine Verbesserung des Menschenrechtsschutzes zu sorgen.

Einen erheblichen Einfluss auf das Leben von Menschen, insbesondere des globalen Südens, nimmt ferner der Klimawandel. Menschen müssen hungern, weil die Folgen der Erderwärmung den Ernteertrag stark beeinträchtigt. Überschwemmungen machen abertausende Personen obdachlos und Dürreperioden erschweren den Zugang zu Wasser. Wer sich für die Verbesserung von Menschenrechten einsetzen möchte, muss also das Klima mitdenken. Diese Korrelation ist in der Automobilbrache scheinbar noch nicht angekommen. Die vom CHRB untersuchten Automobilunternehmen wurden auch vom Climate And Energy Benchmark in drei Teilen untersucht: einer Leistungsbewertung, einer narrativen Bewertung und einer Trendbewertung. Die Gesamtbewertung des Climate and Energy Benchmark misst den Grad der Ausrichtung eines Unternehmens auf den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft. Beim Vergleich beider Bewertungen zeigt sich: wenige Unternehmen, die Maßnahmen zur Klimafrage entwickelt haben wie z.B. kohlenstoffarme Übergangspläne, Emissionsreduktionsziele und Überwachung des Klimawandels legen auch Informationen darüber offen, wie sie mit Menschenrechten und Verstößen dagegen umgehen und umgekehrt. Die Unternehmen sind ferner nicht auf dem Weg, die mit dem Pariser Klimaabkommen verbundene Emissionsreduktion zu erreichen, die die Erderwärmung auf 1,5 Grad beschränken soll.

In den kommenden Jahren stehen emissionsintensive Sektoren wie die Automobilindustrie vor der großen Herausforderung, zu einer nachhaltigeren Wirtschaft überzugehen und gleichzeitig das zentrale Versprechen der Sustainable Development Goals u.a. im Bereich der Menschenrechte einzuhalten. Der Nachweis von Erfolgen in beiden Bereichen ist für einen gerechten Übergang von größter Bedeutung.

 

Den vollständigen Report von Corporate Human Rights Benchmark zum Thema finden Sie hier.

 

Autorin: Frederike Potts

 

[1] Weiter Informationen zur Methodik unter: https://www.corporatebenchmark.org/sites/default/files/2020%20CHRB%20Methodology%20for%20Automotive%20Manufacturing%20-%2028Feb2020.pdf