Als im April diesen Jahres die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen den Vermögensverwalter BlackRock beauftragen wollte, die Kommission in Sachen nachhaltige Finanzregulierung der EU zu beraten, erntete sie einen Sturm der Entrüstung, auch in Form eines NGO Briefes der Change Finance Coalition, den auch Facing Finance unterzeichnete. Blackrock, selbst massiv u.a. in fossile Energie und Waffenhersteller investiert, sollte die Kommission bei der Integration von Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG-Risiken) in die Bankvorschriften und die Bankenaufsicht der EU maßgeblich beraten und daran arbeiten, ESG-Ziele in die Geschäfts- und Anlagestrategien der Banken zu integrieren.
Am heutigen Mittwoch, den 25.11.2020, sprach sich die unabhängige Ombudsfrau Emily O’Reilly gegen die Ernennung von BlackRock zur Beratung der Europäischen Kommission (EK) in Fragen der ESG-Bankenregulierung aus und appellierte an die EK, ihre Leitlinien für die Bewertung von Bietern bei öffentlichen Aufträgen zu verbessern: „Questions should have been asked about motivation, pricing strategy and wether international measures taken by the company to prevent conflicts of interest were really adaquate“[1]. Damit betont sie die Risiken, die mit der Beauftragung von BlackRock durch die Kommission einhergehen, dass BlackRock das Ergebnis der Arbeit zu seinen Gunsten beeinflussen könnte. Sie unterstreicht, dass das Investitionsunternehmen beauftragt wurde, da sie in der Lage waren, einen niedrigen Preis im Vergleich zu anderen Anbietern anzubieten. Die Vergabe eines Auftrags im Wert von 280.00 Euro an den weltgrößten Fondmanager mit Larry Fink an der Spitze, habe die Schwächen des Brüsseler Verfahrens zu Interessenkonflikten bei der Beauftragung des Privatsektors zur Beratung in wichtigen Politikbereichen offengelegt.
In dem Beschwerdebrief der Change Finance Coalition und in der Anfrage einiger MdEPs wurde die Fähigkeit BlackRocks infrage gestellt, als unparteiischer Berater zu fungieren. Die Beauftragung BlackRocks mit der Bewertung von ESG-Richtlinien steht entgegen seinen Investitionen in fossile Brennstoffe, als größter Anteilseigner von 12 der am stärksten in fossile Brennstoffe investierenden EU-Banken. BlackRocks Anreiz bei der Ausführung der Studie ist die Bemühung um weichere Regulierungsmaßnahmen, da der Fondgigant in erheblichem Maße den Öl- und Gas-Unternehmen und Banken ausgesetzt ist, die am stärksten von künftigen nachhaltigen Finanzvorschriften betroffen sind.
BlackRock setzte sich bei der Ausschreibung der Studie zu Integration von umweltpolitischen und sozialen Faktoren in den aufsichtsrechtlichen Rahmen für den EU Bankensektor gegen neun Mitbewerber durch. BlackRock war das einzige Investmentunternehmen, dass sich beworben hatte. Der Komissionsvizepräsident Valdis Dombrovski hatte versucht, die Beschwerde abzustreifen, in dem er sagte, dass Beschaffungsvergaben niemals politische Entscheidungen sein sollten. BlackRock habe ihnen versichert vor Interessenskonflikten zu schützen.
Das Urteil bedeutet nicht, dass der Deal an sich gescheitert ist. Die Entscheidung von unabhängigen Obhutsmännern/frauen sind nicht rechtsverbindlich, genießen jedoch eine hohe Befolgungsrate. Die Angelegenheit kann ferner von der Bürgerbeauftragten bei Nichteinhaltung an das Europäische Parlament weitergegeben werden, um eine Entscheidung zu bewirken. Wir erwarten, dass die EU Kommission den Vertrag mit BlackRock kündigt und auf Empfehlung der Ombudsfrau O’Reilly handelt, strengere Leitlinien zur Vergabe von bei öffentlichen Aufträgen zu verbessern.
[1] https://www.ombudsman.europa.eu/de/press-release/de/135414