Deutsche Unternehmen bei menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht mangelhaft

2016 beendete die Bundesregierung einen Konsultationsprozess zur Umsetzung der UN Guiding Principles on Business and Human Rights (UNGPs) mit der Maßgabe, dass bis 2020 mindestens 50% der deutschen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter*innen freiwillig effektive Prozesse zur Achtung der Menschenrechte einführen sollen (wir berichteten). Andernfalls würden gesetzliche Vorgaben gemacht werden, so der aktuelle Koalitionsvertrag.

Dieses Ziel scheint jedoch bisher unerreicht. In einer Studie schnitten die 20 größten deutschen Unternehmen durchweg schlecht ab. Durchgeführt wurde die Studie vom Business & Human Rights Resource Centre (BHRRC), welches die Aktivitäten von rund 8000 Unternehmen in mehr als 180 Ländern analysiert, und der ZHAW School of Management und Law.

Öffentlich zugängliche Informationen wurden mit sektorübergreifend anwendbare Kernindikatoren aus der Corporate Human Rights Benchmark-Methodik bewertet. Die 12 Kernindikatoren beinhalten drei Schwerpunkte: Governance-Strukturen und Selbstverpflichtung; Einbettung der Achtung der Menschenrechte und der menschrechtlichen Sorgfaltspflicht; sowie Beschwerdemechanismen und Abhilfe.

Insgesamt vergab die Studie 24 Punkte, wobei 8 von 20 Unternehmen weniger als 40% erreichten. Dazu zählen Deutsche Post DHL, RWE und Deutsche Bank. Volkswagen erhielt 10 der insgesamt 24 Punkte, während Siemens mit 60% (14,5 Punkten) das am besten bewertete Unternehmen darstellt. Alle Unternehmen erhielten in mindestens einem von zwölf Menschrechtsindikatoren null Punkte. Im Durchschnitt wurden 42% (10,1 von 24 Punkte) erreicht.

In der Kategorie menschrechtliche Sorgfaltspflicht und Achtung der Menschrechte schnitten die Unternehmen am schlechtesten ab, da 90% der Unternehmen (18 von 20) nicht belegen, ob und wie sie ihre Verantwortung managen. Lediglich Daimler und Siemens erhielten Punkte für alle vier Indikatoren.

Die Studie begrüßt, dass alle Unternehmen sich öffentlich zur Achtung der Menschrechte verpflichten, aber es bestünden noch erhebliche Mängel in der Umsetzung. Es schienen weniger die schwerwiegendsten potenziellen Schäden für Betroffene priorisiert zu werden und mehr die etwaigen Schäden für das Unternehmen in den Vordergrund gestellt worden zu seien, wie beispielsweise ein Reputationsverlust.

Derzeit lässt die Bundesregierung ein Monitoring der deutschen Unternehmen zu ihrem menschrechtlichen Engagement durchführen, wie es in den UNGPs festgelegt ist. Allerdings sieht die Bundesregierung dafür lediglich 400 der rund 7.100 Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter*innen als repräsentativ an. Voraussichtlich 2020 soll der Erfolg einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Wirtschaft bewertet werden, Strategien, Richtlinien und Prozesse einzuführen, die menschenrechtliche Risiken und Auswirkungen identifizieren und mindern können. Die Studienergebnisse von BHRRC und ZHAW legen ein schlechtes Abschneiden und die Notwendigkeit der Bundesregierung zu handeln nahe.

Kompletter Bericht (Englisch) und Briefing (Deutsch).