Bereits im Mai dieses Jahres wurde darüber berichtet, dass Heckler&Koch Auflagen zum Waffenexport umgangen hat1. Nach Angaben des deutschen Zollkriminalamts wurden zwischen 2003 und 2011 9.472 Gewehre des Typs G36 nach Mexiko exportiert. Mehr als die Hälfte dieser Waffen wurde in vier Provinzen geliefert, die die Bundesregierung wegen anhaltender Menschenrechtsverletzungen von der Exportbewilligungen ausgeschlossen hat, Chiapas, Chihuahua, Guerrero und Jalisco. Drogen- und Bandenkriege bestimmen den Alltag, die Polizei gilt als korrupt.
Dass die Kontrolle solcher Exporte in der Vergangenheit ungenügend war, zeigt der Fall Heckler&Koch in aller Deutlichkeit. Die Bundesregierung hat im Nachgang der illegalen Waffenexporte nach Mexiko beschlossen, den Verbleib von Waffen zu kontrollieren, die in Drittländer geliefert wurden, die nicht Mitglied der NATO oder EU sind. Die Opposition kritisiert diese Pläne, denn eine illegale Weitergabe der Waffen werde dadurch nicht ausgeschlossen.
Im November wurden nun 6 ehemalige Mitarbeiter von Heckler&Koch von der Staatsanwaltschaft Stuttgart angeklagt. Laut Anklage haben sie gegen das Kriegswaffenkontroll- und Außenwirtschaftsgesetz verstoßen. Die Opposition fordert in diesem Zusammenhang ein vollständiges Exportverbot für Heckler&Koch und eine Ausweitung der Ermittlungen auf die MitarbeiterInnen der Ministerien und Behörden, die in die Exporte involviert waren.2
- tagesschau.de: Irgendwo nach Mexico, https://www.tagesschau.de/inland/waffenexporte-107.html, 08.05.2015, aufgerufen am 11.11.2015 [↩]
- spiegel.de: Waffen nach Mexico: Staatsanwaltschaft klagt Mitarbeiter von Heckler & Koch an, http://www.spiegel.de/politik/ausland/heckler-koch-ex-mitarbeiter-wegen-waffenlieferungen-angeklagt-a-1061319.html, 05.11.2015, aufgerufen am 11.11.2015 [↩]