Presseerklärung: Vier Jahre Streubombenkonvention: Einsatz verboten! Investment erlaubt!?

(Berlin, 31.07.2014) Anlässlich des 4. Jahrestages des Inkrafttretens des  „Übereinkommens über Streumunition“ (1. August) fordert die Internationale Kampagne zum Verbot von Streumunition (Cluster Munition Coalition) die Staatengemeinschaft auf, dem Verbot beizutreten, den Vertrag zu ratifizieren und ihn vollständig umzusetzen.

Derzeit haben 113 Staaten das Übereinkommen unterzeichnet, 29 müssen das Abkommen allerdings noch ratifizieren. Noch immer zählen Russland, die USA und China nicht zu den Unterzeichnerstaaten, obwohl sie als die größten Anwender und Produzenten von Streubomben gelten. Neben den drei genannten Ländern haben sich derzeit weitere 81 Staaten dem „Übereinkommen über Streumunition“ noch nicht angeschlossen. Zuletzt wurde Streumunition in Syrien eingesetzt. 

Verbietet die Konvention einerseits jeglichen Umgang mit Streumunition, was Herstellung, Einsatz und Handel einschließt, bleibt anderseits das Verbot des Investments in die Hersteller der Waffen bzw. deren Finanzierung umstritten. Eine Reihe von Staaten hat solche Investments bereits per Gesetz verboten, darunter Italien, Luxemburg, Schweiz, Holland und Belgien. Die Bundesregierung betrachtet die Finanzierung von Streubomben nicht als Verstoß gegen die Streubombenkonvention. 

Weltweit unterhalten mindestens 139 Finanzinstitute Geschäftsbeziehungen in Höhe von 24 Milliarden US-Dollar zu den sechs verbleibenden Herstellern der völkerrechtlich verbotenen Streumunition.  Die verbleibenden Hersteller stammen aus China, Südkorea und den USA, so eine Studie der holländischen NRO PAX.

Die Mehrheit der Investoren stammt aus Ländern, die dem internationalen Verbotsvertrag für Streumunition noch nicht beigetreten sind. 22 Investoren, so die Studie, stammen allerdings aus sechs Ländern, die die „Oslo-Konvention“ zum Verbot von Streumunition unterzeichnet haben. Darunter auch Finanzdienstleister aus Deutschland, England und Frankreich. „Alle Staaten, die dem Streumunitionsverbotsvertrag beigetreten sind, müssen im Rahmen ihrer nationalen Verbotsgesetze auch ein Investmentverbot für Streumunition durchsetzen, das gilt auch für Deutschland“, fordert Thomas Küchenmeister von Facing Finance e.V., einer deutschen Mitgliedsorganisation der Internationalen Kampagne zum Verbot von Streumunition (Cluster Munition Coalition). Er verweist dabei auf den Artikel 1c des Vertrages, der allen Vertragsstaaten jegliche Unterstützung der Herstellung untersagt.

Zu den deutschen Investoren, die im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung oder selbst noch in Streumunitionshersteller investieren bzw. Kredite an diese vergeben, gehören die Deutsche Bank (176 Mio.US-Dollar) und die Allianz (160 Mio. US-Dollar). Auch die Commerzbank und die Deka gehören zu denjenigen Finanzinstituten, die aktuell – wenn auch nur geringe – Anteile an Streumunitionsherstellern halten.