Eine Umfrage bei Finanzministerien deutscher Bundesländer seitens der Süddeutschen Zeitung ergab, dass eine Gesetzeslücke, die bis zum Jahr 2012 bestand, von deutschen Finanzinstituten in erheblichem Maße ausgenutzt wurde. In Folge der Gesetzeslücke wurde es den Banken und ihren Geschäftspartnern ermöglicht, eine nur einmal gezahlte Kapitalertragsteuer mitunter mehrmals erstattet zu bekommen. Allein im Bundesland Hessen belaufen sich die Ermittlungen auf etwa 30 Verfahren und einem geschätzten finanziellen Wert von 979 Millionen Euro. Aber nicht nur Finanzinstitute aus Hessen, sondern auch die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW), die Hypo-Vereinsbank und die HSH Nordbank sollen den Staat ebenfalls um Millionenbeträge geschädigt haben. Auffallend ist, dass es sich mit der HSH Nordbank und LBBW wieder um Banken handelt, die bereits während der Finanzkrise aufgrund ihrer riskanten Geschäfte Kapitalhilfen sowie Garantien von Bund und Ländern in Höhe von über 40 Milliarden Euro erhalten haben. Insgesamt handelt es sich bei den Ermittlungen um 50 Verfahren deutschlandweit, wobei in mehr als zehn Fällen aufgrund eines Verdachts auf schwerwiegender Steuerhinterziehung Staatsanwälte eingeschaltet wurden. Der Bundesfinanzhof selbst wird jedoch erst in diesem Jahr darüber entscheiden, ob die in der Vergangenheit genutzte Praxis illegal gewesen sei oder nicht.
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