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UBS-Tropenholz-Affäre: Bruno Manser Fonds schaltet Finanzpolizei von Singapur ein

Ende Mai reichte der Bruno Manser Fonds (BMF) wegen der Geldwäscherei von Bestechungsgeldern, die für die Abholzung von Regenwäldern im malaysischen Bundesstaat Sabah bezahlt worden waren, Strafanzeige gegen die Schweizer Grossbank UBS ein. Nachdem in den letzten Wochen neue Beweismaterialien auftauchten, welche die UBS-Bank in erheblichem Maße belasten, schaltete der Bruno Manser Fonds nun die Finanzpolizei und die Bankenaufsichtsbehörden von Singapur ein.

Die Beweise belegen, dass am 10. April 2006 Michael Chia, ein Vertrauter von Musa Aman, dem Regierungschefs von Sabah, elf Schecks in Höhe von 15 Millionen US-Dollar bei der HSBC in Singapur abgeholt und bei der nahe gelegenen UBS-Vertretung im südostasiatischen Stadtstaat eingelöst hat.1

„HSBC und UBS haben in dieser Scheckaffäre gegen international anerkannte Geldwäschereinormen verstossen. Es musste den beiden Banken klar sein, dass die Ausstellung von Schecks den alleinigen Zweck hatte, den ‚Paper Trail‘ des Geldes zu verwischen. Wir haben deshalb die Financial Investigation Division (Finanzpolizei) und die Monetary Authority of Singapore (Bankenaufsicht) aufgefordert, Ermittlungen gegen die beiden Banken aufzunehmen“, so der BMF. Die UBS nimmt zum Fall inhaltlich keine Stellung und beruft sich auf das schweizerische Bankgeheimnis.

Musa Aman hat sich als Regierungschef systematisch an der Abholzung der tropischen Regenwälder von Borneo bereichert. Gemäß neuen malaysischen Medienberichten soll er erklärt haben, das Geld auf verschiedenen UBS-Konti in Hong Kong und Zürich gehöre nicht ihm persönlich, sondern der malaysischen Regierungspartei UMNO (United Malays National Organization).

Letzte Woche bestätigte die Schweizerische Bundesanwaltschaft dem Bruno Manser Fonds, „dass die Bundesanwaltschaft sich für zuständig erklärt“ und den Fall von der Zürcher Staatsanwaltschaft übernommen hat. „Wir werden in den kommenden Wochen die Strafanzeige prüfen und entscheiden, ob ein Strafverfahren zu eröffnen oder ob eine Nichtanhandnahmeverfügung zu erlassen wäre.“2


  1. Medienmittteilung des BMF von 21.06.2012 []
  2. Medienmitteilung der BMF vom 10.07.2012 []