Wie viel „Nachhaltigkeit“ steckt im BaWü-Landesgesetz für nachhaltige Finanzanlagen?

Baden-Württemberg hat ein neues Gesetz: das Gesetz für nachhaltige Geldanlagen. Im Namen steckt schon der Kern des Problems. Denn nachhaltige Finanzanlagen sind selten das, was sie versprechen: intrinsisch nachhaltig. Dabei hat das Gesetz durchaus etwas zu bieten. Facing Finance hatte es vorab auf Erbitten des Finanzministeriums kommentiert.

Künftig gilt Nachhaltigkeit, neben Rentabilität, Liquidität und Sicherheit, als eines von vier Kernelementen der Anlageentscheidung für Finanzanlagen des Landes Baden-Württemberg. Mit der Erweiterung der Anlagekriterien sendet die Landesregierung ein wichtiges Signal an den Kapitalmarkt sowie an weitere Bundesländer, die eigenen Finanzanlagen ebenfalls entlang sozialer und ökologischer Kriterien auszurichten. Eine Kurzrecherche hat ergeben, dass erst eine Minderheit Nachhaltigkeitskriterien in ihre Finanzanlagen integriert:

Bundesländer Gesetze für nachhaltige Finanzanlagen und Pensionfonds
Bayern März 2022: Ablehnung eines Gesetzentwurfs für Nachhaltigkeit der bayerischen Finanzanlagen durch den Bayerischen Landtag.[1]
Baden-Württemberg Seit 2023: Gesetz für nachhaltige Finanzanlagen.[2]

Seit 2019: Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen nutzen in Zusammenarbeit entwickelte „nachhaltige Aktienindizes“ für ihre Pensionsfonds. Seit März 2023 gelten neue und strengere Standards.[3]

Berlin Seit 2017: Anlage der Versorgungsrücklagen auf Basis eines eigens entwickelten „nachhaltigen Aktienindex“.[4]
Brandenburg  Seit 2019: Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen nutzen in Zusammenarbeit entwickelte „nachhaltige Aktienindizes“ für ihre Pensionsfonds. Seit März 2023 gelten neue und strengere Standards.[5]
Bremen Seit 2017: (Überwiegend symbolischer) Divestmentbeschluss durch den Bremer Landtag.[6]
Hamburg Seit 2022: Auch nachhaltige Anlagegrundsätzen sollen bei kurzfristigen Geldanlagen berücksichtigt werden, Überprüfung der Emittenten durch die Nachhaltigkeitsagentur ISS ESG. Eine gesetzliche Verankerung konnte nicht gefunden werden.[7]
Hessen Seit 2019: Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen nutzen in Zusammenarbeit entwickelte „nachhaltige Aktienindizes“ für ihre Pensionsfonds. Seit März 2023 gelten neue und strengere Standards.[8]
Mecklenburg-Vorpommern Keine Berücksichtigung an sozialen bzw. ökologischen Kriterien bei den Geldanlagen. Die Anlage der Mittel orientiert sich lediglich an den Zielen Sicherheit, Liquidität und Rendite.[9]
Niedersachsen Kein Gesetz für nachhaltige Geldanlagen bekannt.[10]
Rheinland-Pfalz Seit 2020: Umsetzung einer Divestment-Strategie bei der Versorgungsrücklage. Die Anlagegrundsätze orientieren sich an den Zielen Werthaltigkeit, Sicherheit und Nachhaltigkeit ein.[11]
Saarland Bundesland tätigt keine Geldanlagen in Aktien, Fonds oder Anleihen.[12]
Sachsen Kein Gesetz für nachhaltige Geldanlagen bekannt.[13]
Sachsen-Anhalt Kein Gesetz für nachhaltige Geldanlagen bekannt.[14]
Schleswig-Holstein Seit 2018: Verwendung von Nachhaltigkeitskriterien beim Versorgungsfonds.

Seit 2021: gesetzlich geregelte Nachhaltigkeitskriterien für Anlagen ab einer Million Euro. Anwendung von Ausschlusskriterien und „Best-In-Class“, ergänzt um Engagement.[15]

Thüringen Keine Gesetze für nachhaltige Geldanlagen bekannt.[16]

*Diese Kurzrecherche erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bei  Kenntnis von weiteren Gesetzen, bitten wir um Mitteilung, damit wir sie entsprechend einarbeiten können.

Das Gesetz im Schnellcheck

Die Bezugnahme auf die 17 Nachhaltigkeitsziele (SDGs) der Vereinten Nationen sowie auf die EU-Taxonomie ist zu begrüßen. Doch insbesondere bei den SDGs ist die Umsetzung nicht klar erkennbar. Besonders deutlich wird dies bei der von uns evaluierten Kategorie Geschlechtergerechtigkeit, die ebenfalls ein von den Vereinten Nationen formuliertes Nachhaltigkeitsziel ist (SDG 5). So werden seitens des Landes Baden-Württemberg z.B. keine geschlechtsspezifischen Anlagerichtlinien (z.B. Frauenquote in investierten Unternehmen) formuliert.

Die Differenzierung zwischen neuen und bereits bestehenden Finanzanlagen ist sinnvoll. Der Wille zur Veräußerung von solchen Finanzanlagen, die dem Gesetz widersprechen, ist zudem erkennbar. Eine gesetzliche Veräußerungsfrist hätte diesen Anspruch unterstrichen.

Facing Finance hat mit einer leicht angepassten Variante der Methodik des Fair Finance Guide das Landesgesetz in den folgenden Querschnittsthemen und Sektoren geprüft: Klimawandel, Korruption, Geschlechtergerechtigkeit, Menschenrechte, Arbeitsrechte, Natur, Steuern, Transparenz und Rechenschaft, sowie Rüstung, Lebensmittelindustrie, Forstwirtschaft, Bergbau, Öl & Gas und Energieerzeugung.

Ergebnis: Das Land Baden-Württemberg erfüllt in den oben genannten 14 Themenfeldern nur 36 % der von Facing Finance abgefragten sozialen und ökologischen Standards.

Klima

  • Während die Kohlebestimmungen zu begrüßen sind, sind die Schwellenwerte bei Gas sehr hoch. Sie sollten bei maximal 30% liegen.
  • Insbesondere bei hohen Schwellenwerten sollte Wert auf einen Ausschluss bestimmter Abbaumethoden sowie in geografischen Gebieten gelegt werden (z.B. Ausschluss von Fracking, kein Teersand-Abbau, keine arktischen Tiefseebohrungen) mit einem Schwellenwert von maximal 5%
  • Unternehmen, die an neuen Standorten neue fossile Projekte vorantreiben, sollten grundsätzlich vom Investmentportfolio ausgeschlossen werden.

Geschlechtergerechtigkeit

  • Trotz Bekenntnis zu den SDGs keine Vorgaben hinsichtlich der Gleichstellung der Geschlechter bei investierten Unternehmen erkennbar.

Menschenrechte

  • Ein großes Defizit bei den Vorgaben zu Menschenrechten ist im Bereich der Verletzung von Landrechten und Rechten indigenen Gemeinschaften zu attestieren. Dies wiegt umso schwerer, da bei anfälligen Sektoren wie Bergbau oder Landwirtschaft keine eigenen Vorgaben im Gesetz bestehen. Unternehmen, die etwa das international anerkannte Prinzip der freien, vorherigen und informierten Zustimmung (free, prior and informed consent; FPIC) durch betroffene Bevölkerungsgruppen in Bezug auf den Erwerb von natürlichen Ressourcen oder Landrechten missachten, sollten grundsätzlich aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen werden.

Arbeitsrechte

  • Investierte Unternehmen sollten sich dazu bekennen, einen existenzsichernden Lohn zu bezahlen.
  • Investierte Unternehmen sollten die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter*innen gewährleisten (z.B. im Hinblick auf die Sicherheit von Gebäuden im Textilsektor)

Natur / Nahrungsmittel / Forstwirtschaft

  • Leider keine konkreten Angaben zu Naturschutz außer Taxonomie-Umweltziele, die jedoch u.E. nicht ausreichen
  • Sektorspezifische Vorgaben in Risikobranchen sind empfehlenswert.
  • Vorgaben zum Umgang mit Wasser, Chemikalien, Pestiziden, Abfall etc. sowie Ausschluss bestimmter geografischer Gebiete (z.B.in UNESCO-Stätten oder in Ramsar-Feuchtgebieten) bei investierten Unternehmen sind insbesondere unter Gesichtspunkten des Umweltschutzes geboten.
  • Sektorspezifische Zertifizierungen von Unternehmen (z.B. FSC bei Forstwirtschaftsunternehmen oder Roundtable on Sustainable Palm Oil) sollten als Mindestkriterien in besonders kritischen Branchen herangezogen werden.

Steuern

  • Von investierten Unternehmen sollte mehr Transparenz und Offenlegung verlangt werden, z.B. zur Unternehmensstruktur oder gewährten Steuervorteilen. Unternehmen sollten mindestens und länderweise ihre Einnahmen, Gewinne, Vollzeitäquivalente (FTEs), erhaltene Subventionen von bzw. getätigte Zahlungen an Regierungen offenlegen müssen. Investierte Unternehmen sollten zudem ein Managementsystem etabliert haben, wie mit Verdachtsfällen von Steuerhinterziehung umgegangen wird.

Rüstung

  • Die zahlreichen Ausschlüsse verschiedener international geächteter Waffengattungen ist begrüßenswert. Darüber hinaus bestehen nur noch Anforderungen an den Kauf von Staatsanleihen. An investierte Unternehmen sollten auch in Bezug auf den Export von Waffen Bedingungen gestellt werden (z.B. keine Exporte an Embargo-Länder, an korrupte, fragile oder gescheiterte Staaten (sog. failed states) oder wo die Sorge besteht, dass diese v.a. zur Ausübung von Menschenrechtsverletzungen eingesetzt werden).

Bergbau / Öl & Gas

  • Sektorspezifische Vorgaben (über Schwellenwerte hinaus) sind empfehlenswert, z.B. zu Abfall, Sicherheit, Rückbau.
  • Unternehmen, die kontroverse Abbautechniken anwenden oder in besonders sensiblen Ökosystemen aktiv sind, sollten in jedem Fall von der Auslage ausgeschlossen werden (z.B. Fracking, Ölsande oder in der Arctic)

Energieerzeugung

  • Begrüßenswert wären konkrete Vorgaben, wenn es um Wasserkraft bzw. Staudämme geht, um sozialen und ökologischen Risiken zu begegnen.

Transparenz & Rechenschaft

  • Es empfiehlt sich eine Offenlegung des Engagements mit Unternehmen, dem Abstimmungsverhalten auf Hauptversammlungen, Konsultationen und Dienstleistern sowie konkreten Ausschlüssen bzw. Negativlisten. Hier sollte das Land Baden-Württemberg als gewichtiger Investor eine Vorreiterrolle einnehmen.

Das ganze Gesetz sowie die vollständige Stellungnahme von Facing Finance (ab S. 38) sind über diesen Link auf der Seite des Finanzministeriums zu finden.


Recherche der Gesetze: Diana Kreissle.

[1] Tim Pargent (2022): Rückblick zum Gesetzentwurf „Nachhaltigkeit für Bayerische Finanzanlagen“. Bündnis 90/DIE GRÜNEN. 30.03.2023: https://www.tim-pargent.de/2022/04/25/rueckblick-zum-gesetzentwurf-nachhaltigkeit-fuer-bayerische-finanzanlagen/

[2] Bayaz, Danyal (2023): Rede von Dr. Danyal Bayaz über das Gesetz für nachhaltige Finanzanlagen. Webseite. Zul. 24.03.23: https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/rede/pid/rede-von-dr-danyal-bayaz-ueber-das-gesetz-fuer-nachhaltige-finanzanlagen

[3] Land Brandenburg (2023): Pensionsfonds investieren klimaneutral und fair. Webseite. Zul. 29.03.23: https://mdfe.brandenburg.de/mdfe/de/ministerium/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/~20-03-2023-pensionsfonds-investieren-klimaneutral-und-fair#

[4] Senatskanzlei Berlin (2022): Rahmenkonzept für die Berliner Sustainable Finance-Strategie. 30.03.2023: https://www.berlin.de/sen/finanzen/vermoegen/downloads/2022-03-22-rahmenkonzept-sustainable-finance-strategie.pdf S.3

[5] Land Brandenburg (2023): Pensionsfonds investieren klimaneutral und fair. Webseite. Zul. 29.03.23: https://mdfe.brandenburg.de/mdfe/de/ministerium/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/~20-03-2023-pensionsfonds-investieren-klimaneutral-und-fair#

[6] Siehe hierzu: „Der Bremer Divestmentbeschluss hatte keine konkreten Auswirkungen auf das Anlageuniversum, weil Bremen sein Geld nicht in Unternehmen oder Staaten angelegt hatte, die die Negativkriterien verletzen. Es musste daher bisher nicht re-investiert werden.“ In: Gloger, A-M., van Kaldenkerken, P., McClellan, A., Schütt, S., Schwarz, J., Sterzel, T. (2020) Nachhaltige kommunale Finanzen – Handlungsempfehlungen zum Divestment und zur langfristigen nachhaltigen Ausrichtung kommunaler Finanzen und Kapitalanlagen. S. 53. adelphi, Berlin. Abgerufen am 30.03.2023: https://www.klimabuendnis.org/fileadmin/Inhalte/4_Activities/Projects/Leitfaden_Nachhaltige_kommunale_Finanzen.pdf

Bremische Bürgschaft (2017): „Bremisches Geld nach ethischen und ökologischen Kriterien anlegen! Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD vom 6. April 2017 (Drucksache 19/1018).“ In: Plenarprotokoll der 44. Sitzung am 11.05.2017. Debatte ab 3332 (S.72) bzw. Annahme des Antrags auf 3340 (S.80).

Bündnis 90/DIE GRÜNEN – Bürgerschaftsfraktion Bremen (2017): Antrag „Bremisches Geld nach ethischen und ökologischen Kriterien anlegen!“ 30.03.2023: https://www.gruene-fraktion-bremen.de/parlament/parlamentarische-initiativen/antrag-bremisches-geld-nach-ethischen-und-oekologischen-kriterien-anlegen/

[7] Hamburg (2022): Finanzbehörde setzt verstärkt auf nachhaltige Anlagestrategien. Webseite. Zul. 24.03.23: https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/16120006/2022-04-13-fb-anlagenstrazegie/

[8] Hessisches Ministerium der Finanzen (2023): Versorgungsrücklage – Pensionsfonds investieren klimaneutral und fair. Abgerufen am 30.03.2023: https://hessen.de/presse/pensionsfonds-investieren-klimaneutral-und-fair

[9] Landtag Mecklenburg-Vorpommern (2015): Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Webseite. Zul. 24.03.23: https://kleineanfragen.de/mecklenburg-vorpommern/6/3931-divestment-und-anlagerichtlinien-des-landes-mecklenburg-vorpommern.txt

Bündnis 90/Die Grünen – Mecklenburg-Vorpommern (2023): Divest now! Mecklenburg-Vorpommern muss raus aus den fossilen Energien. Abgerufen am 30.03.2023: https://gruene-mv.de/download/divest-now-mecklenburg-vorpommern-muss-raus-aus-den-fossilen-energien/

[10] Niedersächsischer Landtag (2018): Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung. Drucksache 18/610. Abgerufen am 30.03.2023:  https://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen/drucksachen_18_02500/00501-01000/18-00610.pdf

Grüne Niedersachsen (2019): Eine nachhaltige Finanzstrategie für Niedersachsen. Website. Abgerufen am 30.03.2023: https://www.gruene-niedersachsen.de/eine-nachhaltige-finanzstrategie-fuer-niedersachsen/?cn-reloaded=1

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (2022): „So wird‘s besser! Unser Plan für Niedersachsen.“ Landtagswahlprogramm Niedersachsen 2022. S.11. Abgerufen am 30.03.2023: https://www.gruene-niedersachsen.de/wp-content/uploads/2022/08/Wahlprogramm_barrierefrei.pdf

[11] Landtag Rheinland-Pfalz (2020): Sprechvermerk für die Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 7. Mai 2020. Webseite. Zul. 24.03.23: https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/vorlagen/6525-V-17.pdf S.2

Finanzministerkonferenz (2022): „Nachhaltigkeitsstrategien in den Finanzministerien und Finanzverwaltungen der Länder.“ Abgerufen am 31.03.2023: https://www.zdl-berlin.de/fmk/bericht2022 S.36

[12] Landtag des Saarlandes (2016): Antwort zu der Anfrage des Abgeordneten Klaus Kessler (B90/Grüne). Webseite. Zul. 24.03.23: https://www.landtag-saar.de/file.ashx?FileName=Aw15_1828.pdf S.1

[13] Vgl. Finanzministerkonferenz (2022): „Nachhaltigkeitsstrategien in den Finanzministerien und Finanzverwaltungen der Länder.“ Abgerufen am 31.03.2023: https://www.zdl-berlin.de/fmk/bericht2022 S.23

[14] Vgl. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt (2021): „Wahlprogramm 2021. Landtagswahl.“ Abgerufen am 31.03.2023:  https://www.gruene-lsa.de/wp-content/uploads/2021/05/2021-04-29-GRUENE-LSA-Landtagswahlprogramm-2021-FINAL.pdf S.85

Vgl. Finanzministerkonferenz (2022): „Nachhaltigkeitsstrategien in den Finanzministerien und Finanzverwaltungen der Länder.“ Abgerufen am 31.03.2023: https://www.zdl-berlin.de/fmk/bericht2022 19f.

Vgl. Birkner, Guido (2021): ESG im Pensionsfonds der Beamten in Sachsen-Anhalt: Engagement statt De-Investment. In: dpn. Abgerufen am 31.03.2023: https://www.dpn-online.com/esg-anlagen/engagement-steht-klar-vor-de-investment-94968/

[15] Schleswig-Holstein (2022): FINISH- Nachhaltige Finanzanlagen. Webseite. Zul. 24.03.23: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/V/versorgungsfonds/Nachhaltigkeitskriterien/nachhaltigkeitskriterien_finish.html

Finanzministerkonferenz (2022): „Nachhaltigkeitsstrategien in den Finanzministerien und Finanzverwaltungen der Länder.“ Abgerufen am 31.03.2023: https://www.zdl-berlin.de/fmk/bericht2022 S.36f.

[16] Freistaat Thüringen (2023): Thüringer Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Thüringer Pensionsfonds. Webseite. Zul. 24.03.23: https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-PFErGTHV4P2

Finanzministerkonferenz (2022): „Nachhaltigkeitsstrategien in den Finanzministerien und Finanzverwaltungen der Länder.“ Abgerufen am 31.03.2023: https://www.zdl-berlin.de/fmk/bericht2022 S.42f.