Kampf um Steuermilliarden: NRW geht gegen internationale Großbanken vor

Mehr als 100 in- und ausländischen Banken wird vorgeworfen, seit etlichen Jahren und im großen Stil Steuern hinterzogen und den deutschen Staat auf diese Weise jährlich um Milliardeneinnahmen gebracht zu haben. Namhafte Branchenvertreter wie JP Morgan, Morgan Stanley, Barclays und HSBC, die UBS und die Pariser BNP ((Hannoversche Allgemeine, abgerufen am 26.09.2016)) sind offenbar in die sogenannten Cum-Ex-Deals verstrickt und werden nun von nordrhein-westfälischen Behörden genau untersucht. Die Ermittlungen leitet offenbar das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung in Hagen, doch sind ob der enormen Menge an potenziellen Tätern, auch eine Reihe weiterer Finanzämter in NRW involviert.

Ein Jahr ist es mittlerweile her, dass die nordrheinwestfälische Landesregierung mit dem fünf Millionen Euro teuren Kauf einer Steuer-CD in der Finanzwelt Aufsehen erregte. ((Spiegel, abgerufen am 26.09.2016)) Auf jener CD waren sowohl die Namen als auch die zweifelhaften Geschäfte etlicher Großbanken vermerkt, die durch die Rückerstattung von Kapitalertragssteuern, die allerdings niemals gezahlt worden waren, unrechtmäßige Einkünfte verzeichneten. Nun scheint sich die Investition auszuzahlen, denn die Fahndungswelle, die sie in Gang setzte, verspricht Staatseinnahmen in Milliardenhöhe. Doch wie kann ein Betrug dieser Größenordnung überhaupt geschehen?

Bei Cum-Ex-Geschäften handelt es sich um den Kauf und Verkauf von Aktien rund um den Stichtag der Dividendenauszahlung. Werden die Aktien vor dieser Auszahlung über einen Zwischenhändler verkauft und später wieder zurückgegeben, war es lange Zeit möglich, sich die einmal gezahlte Kapitalertragssteuer (die bei Banken und Fonds aber eben gar nicht anfällt) zurückerstatten zu lassen – und dies gleich mehrfach. Der Staat ersetzte also nicht nur dem ursprünglichen Besitzer der Aktien, sondern auch einem späteren Besitzer diese Steuer, welche Letzterer nie zu zahlen hatte. ((Eine genauere Erklärung findet sich bei der FAZ, abgerufen am 26.09.2016)) Was zunächst unbestreitbar kriminell erscheint, wird von manchen allerdings auch als „zulässige Steuervermeidung“ dargestellt. Die Banken selber sehen dies natürlich genau so und verweisen auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 1999. Sie stützen sich vornehmlich die These, dass eine Sache zeitgleich mehreren Menschen gehören könne. ((FAZ, abgerufen am 26.09.2016)) Während zumindest die Barclays Bank aufgrund solcher Argumente auf ihrer Unschuld beharrt, schweigen sich die anderen Großbanken zu den Vorwürfen weitestgehend aus.

Den zuständigen Stellen bleibt nun zu prüfen, ob es sich hier tatsächlich um eine juristische Grauzone handelt oder ob das Verhalten der Banken eindeutig rechtswidrig war, können allerdings bereits auch erste Erfolge vermelden. Die australische Macquarie-Bank zahlt bereits das von ihr unterschlagene Geld in Höhe von ca. 80 Millionen Euro zurück, ergänzt durch eine zusätzliche Geldbuße. ((Süddeutsche, abgerufen am 26.09.2016)) Dies macht den Ermittlern Hoffnung auf weitere Einnahmen, die den Schaden, welcher Schätzungen zufolge in zweistelliger Milliardenhöhe anzusiedeln ist, wieder ausgleichen sollen. Dafür muss es ihnen jedoch zunächst gelingen, auch nachzuweisen, dass alle Beteiligten an diesen hochkomplexen Transaktionen wissentlich zusammenarbeiteten, was von diesen erwartungsgemäß bestritten wird. ((FAZ, abgerufen am 26.09.2016))

Ohnehin richten sich die Ermittlungen zu diesem Zeitpunkt noch gegen Unbekannt. Erst wenn Täter identifiziert sind, können Strafen über ganze Banken oder einzelne Angestellten verhängt werden. Es kommt also eine Menge Arbeit auf die Steuerfahnder NRWs zu, die von nun an den Kampf mit der internationalen Bankenszene aufnehmen.