„Die Verhinderung der Legalisierung von Streumunition ist ein Meilenstein für die Weiterentwicklung des internationalen Völkerrechts und auch ein Verdienst der Zivilgesellschaft,“ betont Thomas Küchenmeister von FACING FINANCE und weist darauf hin, dass damit die „Oslo-Konvention“ und ihr vollständiges Verbot von Streumunition als verbindlicher Völkerrechtsstandard gestärkt wurde. Küchenmeister erwartet jetzt einen noch höheren Rechtfertigungsdruck bei den Streumunitions-befürwortern sowie weitere Stigmatisierungseffekte und zusätzliche nationale Verbotsgesetzte in Bezug auf das Investment in bzw. die Finanzierung von völkerrechtswidrigen Waffen.
Die deutsche Regierung hatte bis zuletzt, unterstützt u.a. von der Schweiz, Schweden, Italien und Holland, den Protokollentwurf – und damit eine Legalisierung von Streumunition – grundsätzlich akzeptiert, aber auch Verbesserungen angeregt. „Deutschland muss sich jetzt wieder auf die Opferhilfe, die Räumung von Blindgängern und die Universalisierung eines vollständigen Verbotes von Streumunition konzentrieren, so wie von der Oslo-Konvention vorgegeben“, betont Klaus Seitz, Leiter der Abteilung Politik und Kampagnen von „Brot für die Welt“. Hierzu zählt Seitz auch ein umfassendes deutsches Investmentverbot in die Herstellung von Streumunition.
Eine Gruppe von über 50 Staaten, darunter Norwegen, Österreich, die Schweiz und Südafrika lehnten das Protokoll mit Hinweis auf fehlenden humanitäre Mehrwert und eine damit verbundene Legalisierung von Streumunition ab. Unterstützt wurde die Gruppe vom IKRK und der Internationalen Kampagne gegen Streumunition (Cluster Munition Coalition) und vielen anderen Nichtregierungsorganisationen.
In offenen Briefen ((Offener Brief an CDU/CSU wegen Streumunition)) ((offener Brief an FDP wegen Streumunition)) hatten die Vertreter von 13 Nichtregierungsorganisationen im Vorfeld der Verhandlungen an die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP appelliert, alles dafür zu tun, dass die erst vor gut einem Jahr in Kraft getretene Ächtung von Streumunition nicht wieder aufgeweicht wird. Am 10. November lehnten die Regierungsfraktionen im Bundestag zwei Anträge der Opposition zum Verbot von Streumunition abgelehnt. SPD und Grüne hatten in einem gemeinsamen Antrag (17/7637) gefordert, dass die Bundesregierung ein Veto gegen den aktuellen Protokollentwurf des UN-Waffenübereinkommens zu Streumunition einlegt.
Zu den Unterzeichnern der Briefe an CDU/CSU und FDP gehören: „Brot für die Welt“, Caritas international, der Evangelische Entwicklungsdienst (EED), der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre, FACING FINANCE (Cluster Munition Coalition in Deutschland), Handicap International Deutschland e.V., Human Rights Watch Deutschland e.V., Oxfam Deutschland e.V. , pax christi – Sekretariat der deutschen Sektion, solidaritätsdienst international e.V., terre des hommes Deutschland e.V., UNICEF Deutschland und urgewald e.V.
Kontakte:
Thomas Küchenmeister, Koordinator FACING FINANCE
(Cluster Munition Coalition in Deutschland), 0175-4964082
Rainer Lang, Pressereferent „Brot für die Welt“: 0174-3135651.