UN – Vertragsentwurf über die menschenrechtliche Verantwortung transnationaler Unternehmen

Über ein internationales Abkommen, das die menschenrechtliche Verpflichtung transnationaler Unternehmen verbindlich regelt, wird im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen schon seit 2014 verhandelt. Der Verhandlungsprozess ist langwierig, dennoch zeichnen sich in dem im Juli 2018 veröffentlichten Vertragsentwurf grundlegende Veränderungen im Bereich der menschenrechtlichen Verantwortung transnationaler Unternehmen ab.

Ein international verbindlicher Vertrag, auf Grundlage dessen Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen, insbesondere in Entwicklungsländern, effektiv zur Verantwortung gezogen werden können, wurde von diversen zivilgesellschaftlichen Organisationen immer wieder gefordert. Bisherige Instrumente wie beispielsweise die „UN-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte“ entfalten keine bindende Wirkung und haben daher nicht die erforderliche Durchsetzungskraft. Eigene Regulierungsmechanismen und freiwillige Selbstverpflichtungen der Unternehmen haben sich meist ebenso als unwirksam erwiesen. Aufgrund schwacher lokaler Durchsetzungsmechanismen haben Betroffene außerdem in vielen Ländern keine Möglichkeit Beschwerde einzulegen. Unsere Dirty Profits Berichte der letzten Jahre haben gezeigt, wie schwierig es für Gruppen und einzelne Menschen sein kann, von transnational agierenden Unternehmen wie beispielsweise ExxonMobil, Chevron, Glencore oder BarrickGold Kompensation für Menschenrechtsverletzungen zu erlangen.

Der Vertragsentwurf des Menschenrechtsrates soll diese Lücke nun schließen und klare Regeln für Unternehmen schaffen. Um Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden, sollen vor allem die Staaten dafür Sorge tragen, dass Unternehmen ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht erfüllen. Dies umfasst insbesondere die Anhörung potentiell Betroffener, öffentliche Berichterstattung über Umweltschutzstandards und Menschenrechte sowie eine Versicherung für mögliche Entschädigungskosten. Außerdem sollen Unternehmen zukünftig über die menschenrechtlichen Auswirkungen ihrer Tätigkeiten sowie derer ihrer Tochterunternehmen regelmäßig Rechenschaft ablegen.

Der Vertrag soll Staaten außerdem dazu verpflichten, Betroffenen effektiven Zugang zu Gerichten und zu Informationen zu gewähren, damit sie ihre Rechte geltend machen können. Insbesondere sollten Opfer von Menschenrechtsverletzungen nicht durch die anfallenden Verfahrens- und Gerichtskosten davon abgehalten werden, Klage einzureichen. Staaten haben hierfür die erforderlichen Maßnahmen zu treffen und sollten, wenn nötig, auf entsprechende Kosten verzichten. Die Einrichtung eines Systems für Prozesskostenhilfe soll also vorangetrieben werden, um die Klagemöglichkeiten für Betroffene zu vereinfachen.

Ob der Vertrag tatsächlich in Kraft treten kann, hängt nun von den Staaten ab und ob sie gewillt sind ihn zu ratifizieren. Von Seiten mehrerer NGO’s und der meisten europäischen Staaten kam indes schon Gegenwind. NGO’s kritisieren vor allem die begrenzte Anwendbarkeit des Vertrages auf Unternehmen mit „transnationalem Charakter“. Dennoch sollten die Verhandlungen, insbesondere von europäischen Staaten wie Deutschland aktiv unterstützt werden, um ein verbindliches Instrument für die Wahrung der Rechte Einzelner in der internationalen Wirtschaft zu etablieren. Deutschland sollte eine kooperative Haltung an den Tag legen und den Prozess vorantreiben. Außerdem sollten Unternehmen die „UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“ schon vollständig implementieren, um die Umsetzung des verbindlichen Abkommens zu vereinfachen.

Auf der nächsten Sitzung der UN-Arbeitsgruppe im Oktober 2018 soll der Entwurf diskutiert werden. Europäische Regierungen, insbesondere Deutschland, haben sich in dem Prozess bislang nicht als ambitioniert hervorgetan.

Wir fordern daher alle Staaten, gemeinsam mit der „Treaty Alliance Deutschland“ (ein Zusammenschluss engagierter Nichtregierungsorganisationen und Netzwerkgruppen) dazu auf, sich für das Abkommen einzusetzen und den Einzelnen effektiv vor Menschenrechtsverletzungen durch transnational agierende Unternehmen zu schützen. Sozialer Druck durch NGO’s und zivilgesellschaftliche Organisationen hat schon viel in Richtung eines verbindlichen Vertrages bewirkt und es ist zunehmende Unterstützung zu erwarten.

Der Vertragsentwurf ist hier abrufbar (englisch).