Deutsche Bank Hauptversammlung: Weiß, männlich & im Schnitt über 50 Jahre alt

Marathon der Hauptversammlungen: Am vergangenen Mittwoch, den 17.05.2023, fanden nicht weniger als 27 Hauptversammlungen gleichzeitig statt.[1] Zufall? Wer Schwergewichten wie der Deutschen Bank, EON oder Fresenius auf die Finger schauen wollte, musste sich vorher entscheiden. Facing Finance setzt sich seit vielen Jahren für bessere Finanzierungs- und Anlagerichtlinien von Finanzinstituten ein und kritisierte die Deutsche Bank für fehlende Richtlinien in Sektoren wie Plastik oder Pharmazie, für umweltschädliche Finanzierungen und beanstandende mangelnde Vielfalt im Vorstand.

Zusammen mit dem Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre hat Facing Finance vorab Fragen zu sieben Themenblöcken an die Deutsche Bank geschickt und dank der Übertragung des Rederechts durch den Dachverband live auf der Hauptversammlung zum Thema Plastik gesprochen. In den untenstehenden Abschnitten haben wir die wichtigsten Antwortpunkte zusammengefasst.

 

PLASTIK

Fragen

  1. Wurden seit der letzten Hauptversammlung Anstrengungen unternommen, eine Finanzierungs- und Investitionsrichtlinie im Interesse der Aktionär*innen zum Thema Einwegplastik zu entwickeln?
  2. Wenn ja, wird sie den gesamt Plastik-Lebenszyklus – also insbesondere inklusive Rohstoffgewinnung, Rohstoffverarbeitung, Produktherstellung und Verteilung – berücksichtigen?
  3. Wenn ja, wann dürfen die Aktionär*innen eine entsprechenden Finanzierungs- und Investitionsrichtlinie zu Einwegplastik erwarten?
  4. Wenn nein, warum hat das Thema Einwegplastik trotz der damit einerseits verbundenen klimatischen, ökologischen und sozialen Belastungen sowie dem andererseits wachsenden Risiko für „Stranded Assets“ keine Priorität für die Deutsche Bank?

 

Hintergrund

Überproduktion, negative öffentliche Wahrnehmung, die rasche Einführung neuer Rechtsvorschriften in vielen Ländern, in der EU und der bis 2024 erwartete Abschluss eines globalen und verbindlichen UN-Plastikabkommens sowie der daraus resultierende Nachfragerückgang sind nur einige der Argumente, warum Analyst*innen Einwegplastik zunehmend als risikobehaftet einstufen. Insbesondere die Finanzierung neuer Anlagen zur Herstellung von Einwegplastik wird als potenzielles „stranded asset“ betrachtet.

Doch obwohl das Geschäftsmodell von Konsumgüterkonzernen und dem Lebensmitteleinzelhandel, das auf Einwegverpackungen setzt, immer stärker in Frage gestellt wird, teilte die Deutsche Bank auf der Hauptversammlung 2022 mit, keine Finanzierungs- oder Investitionsrichtlinien zum Thema Einwegplastik entwickelt zu haben. Im Gegenteil, wie mehrere Studien von Nichtregierungsorganisationen in den letzten Jahren gezeigt haben, finanziert die Deutsche Bank alle Stufen der Wertschöpfungskette von Einwegplastik mit Milliardenbeträgen.

Antwort der Deutschen Bank

Wir verfolgen die Entwicklung vieler Themen im Bereich Nachhaltigkeit. Dazu gehört auch die Diskussion zum Thema Plastik.

Unsere Anforderungen an eine vertiefende Sorgfaltsprüfung decken branchenübergreifende und branchenspezifische umweltbezogene sowie soziale Aspekte ab. Wir überprüfen kontinuierlich, ob wir unsere Vorgaben auf weitere Themen ausweiten müssen.

Wir erwarten von allen Unternehmen, unabhängig von ihrer Branchenzugehörigkeit oder bestimmten Themen, dass sie geltendes Recht einhalten und sich an international anerkannten Standards orientieren.

Neben anderen wichtigen Themen berücksichtigen wir auch Herausforderungen in Zusammenhang mit Plastik in unseren bestehenden Richtlinien. Für eine dezidierte Plastik-Richtlinie sehen wir gegenwärtig jedoch keine Notwendigkeit.

Unabhängig davon, engagiert sich die Bank in Initiativen, die beispielsweise die negativen Auswirkungen von Plastikmüll auf die Ozeane adressieren. So setzte die Bank ihre Partnerschaft in der Ocean Risk and Resilience Action Alliance fort.

Die Bank arbeitet auch daran, Plastikmüll in ihrem eigenen Geschäftsbetrieb zu vermeiden. An den meisten Standorten der Bank in Deutschland und Großbritannien werden Plastikgeschirr und -besteck, Strohhalme sowie Tüten aus Catering-Einrichtungen, Verkaufsautomaten und Kantinen durch Mehrwegalternativen ersetzt.

 

GENDER

Fragen

  1. Ergreift die Deutsche Bank Maßnahmen zur Verbesserung der Geschlechterdiversität im Vorstand?
  2. Wenn ja, welche Maßnahmen ergreift die Bank und welche Fortschritte wurden in den letzten drei Jahren erzielt?
  3. Wenn nein, warum wird der Gleichstellung der Geschlechter auf der obersten Führungsebene der Bank keine Priorität eingeräumt?

 

Hintergrund

Studien zeigen es wieder und wieder: Divers zusammengesetzte Führungsteams arbeiten profitabler. Der aktuelle Vorstand der Deutschen Bank ist vor allem eines: weiß und männlich. Neben acht Männern sitzen nur zwei Frauen mit am Tisch. Eine Zielvorgabe über den Juni 2022 hinaus, die darauf hindeuten würde, dass die Deutsche Bank eine Erhöhung des Frauenanteils auf Vorstandsebene von über 20 % anstrebt, ist der Website der Deutschen Bank nicht zu entnehmen. Vielfalt, nicht nur in puncto Geschlechtergerechtigkeit,  im Vorstand sieht anders aus!

Antwort der Deutschen Bank

Der Anteil der Frauen im Vorstand hat sich in den letzten drei Jahren von 10 % per Ende 2020 auf 20 % per Ende 2022 erhöht.

Wie Alexander Wynaendts in seiner vorab veröffentlichen Rede anlässlich der Hauptversammlung am 17. Mai ausführt, bleiben wir nach dem Ausscheiden von Christiana Riley hin-ter unserem eigenen Anspruch zurück, dass mindestens 20 % der Vorstandsmitglieder Frauen sein sollen. Der Aufsichtsrat steht zu seinem Anspruch und wird alles dafür tun, es über die Zeit wieder zu erreichen.

Der Vorstand hat sich verpflichtet, jeweils einen Karriereplan für potenzielle Nachfolgerinnen aufzustellen und diese zu entwickeln. Unter anderem zielt das Accomplished-Top-Leaders-Advancement-Strategy-Program (ATLAS) darauf ab, potenzialstarke Frauen dazu zu befähigen, umfangreichere Aufgaben in Top-Positionen des Unternehmens zu übernehmen.

 

GREENWASHING

Fragen

  1. Welche Strategien hat die Deutsche Bank im Umgang mit Greenwashing durch finanzierte und investierte Unternehmen entwickelt?
  2. Welche Konsequenzen zieht die Deutsche Bank, wenn sie Greenwashing bei Unternehmen feststellt?
  3. Wie begegnet die Bank rechtlichen Risiken oder Reputationsschäden durch nicht-erkanntes Greenwashing bei finanzierten und investierten Unternehmen und welche Schritte unternimmt sie, um diesbezüglich Transparenz und Rechenschaft zu gewährleisten?
  4. Hat die Deutsche Bank Kenntnisse über die seit einigen Jahren erhobenen Greenwashing-Vorwürfe gegenüber The Coca-Cola Company?
  5. Welche Maßnahmen hat die Deutsche Bank eingeleitet, nachdem sie zum ersten Mal von den Greenwashing-Vorwürfen gegenüber The Coca-Cola Company Kenntnis erlangt hat?

 

Hintergrund

Stellen sich Unternehmen nachhaltiger und umweltfreundlicher dar, als sie und ihre Produkte es in der Realität sind, ist von „Greenwashing“ die Rede. Der EU-Kommission zufolge sind 53% der grünen Werbeversprechen in der EU „vage, irreführend oder unfundiert“, 40% gelten als nicht belegt.

Ein von Nichtregierungsorganisationen mehrfach aufgeworfenes Beispiel für Greenwashing ist The Coca-Cola Company. Die jahrzehntealte Strategie des Getränkeriesen: Lautstark hohe Ziele stecken und vermarkten, um sie dann klammheimlich zu brechen, zu verwässern oder zu verschieben.

Die Deutsche Bank ist trotz der bekannten Greenwashing-Vorwürfe gut im Geschäft mit Coca-Cola. Von 121 als nachhaltig klassifizierten Fonds halten sogar 25 sogenannte ESG-Fonds Anteile von Coca-Cola, das sind 20%.

Antwort der Deutschen Bank

Wir erwarten von unseren Kunden, dass sie geltendes Recht einhalten und sich an international anerkannten Standards orientieren. Und auch für unser eigenes Handeln gilt: Unsere Geschäftsentscheidungen treffen wir nicht nur im Rahmen der geltenden Gesetze, sondern auch unserer eigenen Richtlinien und Selbstverpflichtungen. Das gilt für auch ökologische und soziale Aspekte.

Bei der Ausübung unserer Sorgfaltspflichten greifen wir auf veröffentlichte Unternehmensinformationen zurück. Darüber hinaus berücksichtigen wir eine Reihe von Datenquellen, die wir von unabhängigen Dritten beziehen.

Zudem halten wir es für sinnvoll, einen intensiven Dialog mit Unternehmen zu pflegen und dabei auch das Thema Greenwashing – wo eventuell Risiken bestehen – zu thematisieren. Nur so können wir Themen adressieren und zu Veränderungen beitragen.

Auf Grundlage der vorliegenden Informationen und möglicher Risiken, treffen wir unsere Entscheidungen. Gleichzeitig bekräftigen wir unsere klare Haltung, Kunden auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit unterstützen zu wollen und nur in Ausnahmefällen einzelne Kundenbeziehungen zu beenden.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir der Aufforderung auch im Rahmen dieser Hauptversammlung nicht nachkommen werden, Auskunft zu potenziellen oder bestehenden Kundenbeziehungen und Geschäften zu geben.

 

BIODIVERSITÄT

 Fragen

  1. Welche Maßnahmen ergreift die Deutsche Bank, um die Auswirkungen ihrer Finanzaktivitäten auf die biologische Vielfalt zu bewerten und zu reduzieren?
  2. Ist eine Veröffentlichung des Biodiversitäts-Fußabdrucks der Finanzaktivitäten der Deutschen Bank angestrebt?
  3. Wie bereitet sich die Deutsche Bank auf die sich schnell entwickelnden regulatorischen Anforderungen im Bereich Biodiversität vor?

 

Hintergrund

Im Dezember 2022 verabschiedeten knapp 200 Staaten den „Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework“ (GBF). Das Rahmenabkommen, dass die Länder nun in nationale Biodiversitätsstrategien und Aktionspläne umsetzen müssen, soll den rasanten Verlust der biologischen Vielfalt bis 2030 aufhalten und umkehren. Das Abkommen nimmt explizit auch Unternehmen und Finanzinstitutionen in die Pflicht, „ihre Risiken, Abhängigkeiten und Auswirkungen auf die biologische Vielfalt regelmäßig zu überwachen, zu bewerten und transparent offenzulegen“ (Target 15). Das internationale Rahmenabkommen reiht sich in schnell anwachsende regulatorische Anstrengungen ein, dem rasanten Verlust der biologischen Vielfalt Einhalt zu gebieten. In der Europäischen Union etwa ist die Biodiversitätsstrategie 2030 Teil des European Green Deals und entsprechend eng in die Sustainable Finance-Bemühungen eingebunden. Ob in der EU-Taxonomie, der Corporate Sustainability Reporting Directive oder der Sustainable Finance Disclosure Regulation – der Biodiversitätsverlust wird in allen auch den Finanzsektor betreffenden Richtlinien adressiert.

Der Fair Finance Guide Deutschland 2023 attestiert der Deutschen Bank kein gutes Zeugnis, wenn es um die umweltbezogenen Finanzierungs- und Investitionsrichtlinien der Bank geht. So erfüllt die Deutsche Bank deutlich weniger als die Hälfte der geforderten Anforderungen. Um potentielle regulatorische Risiken und Reputationsrisiken, auch im Interesse ihrer Aktionär*innen zu vermeiden, sollte die Deutsche Bank proaktiv robuste Richtlinien entwickeln.

Antwort der Deutschen Bank

Bereits heute adressieren unsere internen Vorgaben branchenübergreifende Themen, zu denen auch Aspekte der biologischen Vielfalt zählen. So sind Maßnahmen zur Vermeidung von Entwaldung oder zum Erhalt geschützter Naturgebiete und Naturerbestätten seit Jahren in unseren Anforderungen an eine vertiefende umweltbezogene und soziale Sorgfaltsprüfung verankert.

Zudem engagieren wir uns in verschiedenen Initiativen. So haben wir eine Absichtserklärung unterzeichnet, in der wir uns verpflichten, die UN-Dekade der Meeresforschung für nachhaltige Entwicklung in Deutschland zu unterstützen, und sind offizieller Netzwerkpartner des Deutschen Ozeandekaden-Komitees. Wir sind außerdem Partner der The Nature Conservancy. Ziel dieser Partnerschaft ist es, die biologische Vielfalt der Meere im asiatisch-pazifischen Raum zu erhalten bzw. wiederherzustellen.

Bereits seit November 2021 ist die Deutsche Bank Mitglied des Forest Investor Clubs, der im Rahmen von COP26 gegründet wurde. Dem Netzwerk gehören führende öffentliche und private Finanzinstitutionen sowie weiteren Investoren an. Es verpflichtet sich dazu, Investitionen in Wiederaufforstung, Walderhaltung, nachhaltige Land- und Forstwirtschaft sowie grüne Infrastruktur zu fördern.

Im vergangenen Jahr sind wir zudem der Taskforce on Nature-related-Financial-Disclosures beigetreten und arbeiten daran, den Biodiversitäts-Fußabdruck der Bank zu bestimmen.

In der Bank haben wir als Teil unserer strategischen Initiativen eine Arbeitsgruppe zum Thema Biodiversität/Natur geschaffen und planen noch in diesem Jahr weitere Veröffentlichungen zum Thema Biodiversität.

 

PHARMAZIE

Fragen

  1. Plant die Deutsche Bank eine sektorspezifische Finanzierungs- und Investitionsrichtlinie, die den Besonderheiten der Pharmaindustrie durch strenge Umweltanforderungen in Produktionsstätten sowie Offenlegungspflichten entlang der Lieferkette Rechnung trägt?
  2. Führt die Deutsche Bank Engagement-Gespräche mit pharmazeutischen Unternehmen über soziale und ökologische Anforderungen entlang ihrer Lieferkette (insbesondere zu Umgang mit pharmazeutischen Abfällen und Abwässern sowie erhöhten Antibiotikaresistenzen an Produktionsstandorten für pharmazeutische Wirkstoffe)?

 

Hintergrund

Die Zunahme von Antibiotikaresistenzen gilt als eine der größten Herausforderungen für die globale Gesundheit. Jedes Jahr stirbt über 1 Million Menschen an Infektionen mit resistenten Erregern, weil Antibiotika nicht mehr wirken. Indien und China, Hauptlieferanten von Arzneimittelwirkstoffen für den Rest der Welt, gehören zu den Ländern mit erhöhten Resistenzraten in der Bevölkerung. Die gesellschaftliche Bedeutung des Sektors und der Bedarf an finanziellen Mitteln sind unbestritten. Doch die Produktion von Medikamenten darf nicht dazu führen, dass die Menschen an den Produktionsstandorten erkranken, Antibiotikaresistenzen entwickeln oder ihre Gewässer und Ländereien verseucht werden. Die Deutsche Bank finanziert und investiert zwar in Pharmaunternehmen, aber eine sektorspezifische öffentliche Finanzierungs- und Investitionsrichtlinie fehlt bislang.

Antwort der Deutschen Bank

Wir verfolgen die Entwicklung vieler Themen im Bereich Nachhaltigkeit. Dazu gehört auch der Umgang mit Nachhaltigkeit in Lieferketten. Unsere Anforderungen an eine vertiefende Sorgfaltsprüfung decken branchenübergreifende und branchenspezifische umweltbezogene sowie soziale Aspekte ab. Wir überprüfen nach bestem Wissen und Gewissen, ob wir unsere Vorgaben auf weitere Themen ausweiten müssen. Gegenwärtig sehen wir keine Notwendigkeit für eigenständige Richtlinien, die dezidiert die Lieferketten einzelner Sektoren betreffen.

Wir erwarten von allen Unternehmen, unabhängig von ihrer Branchenzugehörigkeit, dass sie sich an geltendes Recht halten und an international anerkannten Standards orientieren, auch mit Blick auf ihre Lieferketten.

Zudem berücksichtigen wir die Lieferketten unserer Kunden im Rahmen unserer transaktionsabhängigen umweltbezogenen und sozialen Sorgfaltspflichten.

Zur Umsetzung des Deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetztes haben wir bereits zahlreiche Maßnahmen implementiert und arbeiten weiter an der vollständigen Umsetzung der Anforderungen und Pflichten, die sich aus dem Gesetz für unsere direkten Zulieferer und unseren eigenen Geschäftsbetrieb ergeben.


MENSCHENRECHTE

Fragen

  1. Wie schließt die Deutsche Bank aus, dass von ihr finanzierte Unternehmen die Rechte lokaler Gemeinschaften mit traditionellen Besitzrechten nicht verletzen?
  2. Ist eine Verschärfung der Richtlinie zu Menschenrechten geplant?

 

Hintergrund

In den Menschenrechtsrichtlinien der Deutschen Bank gibt es die Erwartung an Unternehmen, die sie finanziert, dass diese die freie, vorherige und informierte Zustimmung (FPIC) von indigenen Völkern einholen, nicht aber von allen betroffenen Gemeinden, einschließlich Gemeinden mit traditionellen Besitzrechten.

Antwort der Deutschen Bank

Wir orientieren unseren Managementansatz für umweltbezogene- und soziale Themen seit Jahren an international anerkannten Standards, wie zum Beispiel den UN-Leitsätzen für Wirtschaft und Menschenrechte. Die Konsultation mit betroffenen lokalen Gemeinschaften ist ein fester Bestandteil unserer internen Sorgfaltsprüfung.

Die Deutsche Bank wird sich nicht an Geschäftsaktivitäten beteiligen, bei denen die Bank begründete Hinweise auf wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte hat. Das gilt auch für Aktivitäten bei denen mittels interner Prozesse der Bank festgestellt wird, dass solche nachteiligen Auswirkungen auf die Menschenrechte nicht vermieden oder in angemessener Weise gemildert werden können.

Wir haben unsere Menschenrechtserklärung im Februar dieses Jahres nochmals aktualisiert. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Webseite im Reiter Verantwortung.

 

RÜSTUNG

Fragen: Rüstungsrichtlinie

  1. Wann veröffentlicht die Deutsche Bank (wieder) eine Finanzierungs- und Investitionsrichtlinie für den Rüstungssektor?
  2. Distanziert sich die Deutsche Bank von völkerrechtlich verbotenen Massenvernichtungswaffen und ist ein vollständiger Ausschluss dieser Waffen und ihrer Hersteller für den gesamten Deutsche Bank-Konzern geplant?

 

Hintergrund

In der Vergangenheit kommunizierte die Deutsche Bank in ihrer Controversial Weapons Policy 2018  explizit den Ausschluss kontroverser Waffenhersteller und ihr Bekenntnis zum Atomwaffensperrvertrag. Da die Richtlinie nicht mehr öffentlich zugänglich ist, ist die Position der Deutschen Bank unklar. Die aktuellen Richtlinien weisen nur noch auf einen Ausschluss von Landminen, Streumunition, Atomwaffen, Chemiewaffen und Biowaffen in der Kundenvermögensverwaltung durch die DWS hin. Ein umfassender Ausschluss völkerrechtlich geächteter Waffenkategorien ist in der Finanzbranche Standard und sollte auch bei der Deutschen Bank auf die Eigenanlagen und Unternehmenskredite ausgeweitet bzw. transparent kommuniziert werden.

Antwort der Deutschen Bank (Frage 1)

Die Deutsche Bank hat erweiterte Sorgfaltsplichten und Ausschlusskriterien für Geschäfte im Rüstungssektor festgelegt. So finanziert die Bank beispielsweise keine geächteten Waffen. Unsere internen Richtlinien für den Rüstungssektor sind derzeit nicht öffentlich einsehbar, daher verweisen wir auf die Veröffentlichung in unserem Nichtfinanziellen Bericht 2022 auf Seite 61.

Antwort der Deutschen Bank (Frage 2)

Die Deutsche Bank verfügt über eine Richtlinie, die die Nutzung zahlreicher Waffensysteme verurteilt. Unsere Streubombenrichtlinie haben wir im Mai 2018 durch die „Richtlinie zu kontroversen Waffen“ ersetzt. Diese umfasst nunmehr auch chemische, biologische, nukleare und radiologische Waffen und Anti-Personen-Landminen. Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen, die von der Richtlinie betroffen sind, beenden wir im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten.

Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen, die potenziell im Bereich kontroverser Waffen tätig sind, werden nur erwogen, wenn das Unternehmen eine Erklärung abgibt, dass es kontroverse Waffengeschäfte ausschließt und nicht in diesem Bereich tätig ist. Die Deutsche Bank wird keine Beteiligung an Transaktionen mit Bezug zu bestimmten Waffen erwägen, insbesondere Anti-Personen Landminen, Streubomben oder chemische, biologische, radiologische oder nukleare Waffen.

Die Deutsche Bank unterhält Geschäftsbeziehungen mit großen multinationalen Konglomeraten und stellt üblicherweise allgemeine Finanzierungen zur Verfügung. Zusätzlich kann die Deutsche Bank Vermögenswerte wie Aktien und Anleihen auf Kundenanfrage oder als Teil einer vom Kunden gewünschten Fondsstrategie halten.

Die Deutsche Bank lehnt Transaktionen ab, bei der ein beteiligtes Unternehmen eine Verbindung zu kontroversen Waffensystemen hat.

Fragen: Rüstungsgeschäfte in Spannungsgebieten

  1. Hat die Deutsche Bank seit Beginn der russischen Invasion in der Ukraine ihre Haltung zu bestimmten kommerziellen Rüstungsgeschäften oder zu bestimmten Krisen- und Spannungsgebieten verändert?
  2. Gibt es Spannungsgebiete, in denen die Deutsche Bank nun Rüstungsgeschäfte begleitet oder begleiten würde, die sie vor Beginn der russischen Invasion in der Ukraine ausgeschlossen hätte?
  3. Wenn ja, in Bezug auf welche Länder hat sich die Haltung verändert und aus welchen Gründen wurden gerade diese Länder neu bewertet?

 

Hintergrund

Die europäische Rüstungsindustrie positioniert sich als Garant für europäische Sicherheit und Freiheit. Doch viele Unternehmen, die das ukrainische Selbstverteidigungsrecht mit Waffenlieferungen unterstützen, beliefern auch Konfliktparteien in anderen Kriegs- und Krisengebieten. Die Rüstungsindustrie präsentiert sich zwar als Zulieferer der europäischen Sicherheitsbehörden, ist aber eben oft auch an Waffenlieferungen an kriegführende Staaten in den verheerendsten Kriegen der Welt beteiligt (z.B. Waffenexporte an die Saudi-Arabien geführte Militärallianz im Jemen-Krieg).

Antwort der Deutschen Bank

Die Richtlinien der Deutsche Bank haben sich mit Bezug zu Rüstungsgeschäften seit Beginn der russischen Invasion in der Ukraine nicht geändert. Für Transaktionen mit Bezug zum Verteidigungssektor gilt für uns weiterhin entsprechend unserer Richtlinien, dass wir für alle Transaktionen mit Bezug zum Verteidigungssektor eine strikte Einzelfallbetrachtung durch-führen.

Insbesondere wird sichergestellt, dass keine Exportbeschränkungen oder -verbote seitens der Regierungen der Europäischen Union, des Vereinigten Königreiches, der USA oder Deutschlands vorliegen. Bei dieser Einzelfallbetrachtung berücksichtigen wir auch die geopolitische Lage des Empfängerlandes.

Die Deutsche Bank geht keine Geschäftsbeziehungen ein, die eindeutige und direkte Verbindungen zu einem Konfliktland haben – oder zu einem Land, das als militärischer Hauptakteur in einem Konfliktland identifiziert wurde, wenn der zugrunde liegende Endnutzer das Militär oder die Polizei ist.

Zusammenfassend gilt, Richtlinien der Deutschen Bank haben zum Ziel, ein verantwortungsvolles und nachhaltiges geschäftliches Handeln sicherzustellen und die Bank vor Reputationsrisiken zu schützen. Wir stellen uns dieser Verantwortung sehr bewusst.

Fragen: Rüstungsgeschäfte und Menschenrechtsverletzungen

  1. Wie verhindert die Deutsche Bank, dass sie sich an einem Rüstungsgeschäft beteiligt, bei dem die Gefahr besteht, dass mit diesen Menschenrechtsverletzungen begangen werden? Welche Kriterien legt die Deutsche Bank bei der Bewertung dieses Risikos zugrunde?
  2. Wie geht die Deutsche Bank mit der Situation um, dass das deutsche Rüstungsexportkontrollgesetz nach wie vor Waffenexporte zulässt, die zu Menschenrechtsverletzungen beitragen (z.B. Exporte nach Ägypten, in die Vereinigten Arabischen Emirate und nach Saudi-Arabien)?
  3. Wie geht die Deutsche Bank damit um, dass auch NATO-Staaten Menschenrechtsverletzungen begehen (z.B. die Invasion der türkischen Armee in Nordsyrien)?
  4. Welche Quellen nutzt die Deutsche Bank zur Bewertung von Rüstungsfirmen und zur Risikoanalyse von Rüstungsgeschäften?

 

Hintergrund

Europäische Rüstungsfirmen produzieren nicht nur für die heimische Landesverteidigung und die Unterstützung der Ukraine, sondern beliefern auch zahlreiche Despoten und Autokratien, die mit diesen Waffen Menschenrechtsverletzungen begehen.

Antwort der Deutschen Bank

Allgemein werden in unserem Risikomanagement Länderrisiken regelmäßig betrachtet und diskutiert. Bei der Betrachtung von Länderrisiken sind Umwelt- und Sozialthemen sowie Menschenrechte Teil der Bewertung.

Für alle Transaktionen mit Bezug zum Verteidigungssektor wird eine strikte Einzelfallbetrachtung durchgeführt. Insbesondere wird sichergestellt, dass keine Exportbeschränkungen/-verbote seitens der Regierungen der Europäischen Union, des Vereinigten Königreiches, der Vereinigten Staaten von Amerika oder Deutschlands vorliegen.

Transaktionen mit Bezug zum Verteidigungssektor werden durch ein speziell für diesen Sek-tor zuständiges Team geprüft. Dies beinhaltet eine Prüfung der zugrundeliegenden Güter, des Endnutzers und des Ziellandes. Falls erforderlich, werden die Fälle innerhalb der zuständigen Gremien eskaliert.

Antwort der Deutschen Bank (Frage 4)

Transaktionen mit Bezug zum Verteidigungssektor werden durch ein speziell für diesen Sek-tor zuständiges Team geprüft. Die Mitglieder dieses Teams sind ausgebildet in der Informationsgewinnung aus frei verfügbaren, offenen Quellen (Open-Source-Intelligence-Analyse) und verfügen unter anderem über eine politwissenschaftliche oder militärische Ausbildung.

Das Team bildet sich regelmäßig weiter und arbeitet mit einem führenden Anbieter von Informationen und Analysen zum Rüstungsbereich zusammen.

 

Quellen

[1] Groth, Julia (18.05.2023): Wie ich versuchte, an einem einzigen Tag an 27 Hauptversammlungen teilzunehmen. WirtschaftsWoche. Zugriff am 19.05.2023: https://www.wiwo.de/finanzen/boerse/hauptversammlungs-marathon-wie-ich-versuchte-an-einem-einzigen-tag-an-27-hauptversammlungen-teilzunehmen/29157936.html

Quellenauswahl Hintergründe

Plastik: Facing Finance (2020): Einweg ohne Ausweg; FairFin (2021): The unbearable cost of single-use plastics; FairFin (2022): Who finances the plastic flood?

Gender: Deutsche Bank (2023): How we drive diversity and inclusion.

Greenwashing: European Commission (2023): Green claims; Planet Tracker (2023): Greenwashing Hydra; Changing Markets Foundation (2020): Talking Trash; Facing Finance (2020): Einweg ohne Ausweg; Facing Finance / urgewald (2023): Faire Fonds Info. Datenbank.

Biodiversität: Share Action (2022): The Time in Now: Three ways the financial sector can take action to address biodiversity loss today.

Pharmazie: Robert Koch Institut (2022): Antibiotikaresistenzen, eine schleichende Pandemie; The Guardian (2016): Antibiotic waste is polluting India and China’s rivers; big pharma must act.