Große CO2-Produzenten nehmen zu ihrer Mitverantwortung für den Klimawandel Stellung

Im September 2015 reichten mehrere Nichtregierungs-organisationen gemeinsam mit den Überlebenden des Taifuns „Haiyan“, der im Jahr 2013 große Teile der Philippinen zerstörte und dem mehrere Tausend Bewohner des Inselstaates zum Opfer fielen, bei der philippinischen Menschenrechtskommission eine Petition ein. Darin forderten sie die Kommission auf, zu untersuchen, ob die großen Förderer von Kohle, Erdöl, Erdgas und Zement, die mit ihren hohen Treibhausgasemissionen jahrelang massiv zum Klimawandel beigetragen haben, für ihre klimaschädigenden Aktivitäten und deren Auswirkungen auf die Menschenrechte rechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. ((Greenpeace, Artikel vom 04.12.2015, abgerufen am 17.10.2016))

FACING FINANCE berichtete bereits in einem früheren Beitrag von diesem Fall, ((FACING FINANCE, Beitrag vom 30.05.2016, abgerufen am 17.10.2016)) und wies an anderer Stelle auf eine Studie hin, die verschiedene Wege zur Einklagbarkeit von Klimagerechtigkeit aufzeigt. ((FACING FINANCE, Beitrag vom 23.06.2016, abgerufen am 17.10.2016))

In der Kritik stehen die 47 größten CO2-Produzenten in Investorenbesitz, zu denen die Unternehmen Chevron, ExxonMobil, BP, Royal Dutch Shell, Total, BHP Billiton, Glencore, Suncor und ConocoPhillips gehören. Im Juli 2016 wurden sie von der Kommission angewiesen, innerhalb von 45 Tagen zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen. ((Greenpeace, Artikel vom 27.07.2016, abgerufen am 17.10.2016)) Um den Prozess auch einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen, fragte das Business & Human Rights Resource Centre 45 Unternehmen an, ihre Stellungnahme öffentlich zugänglich zu machen. Nur 7 der Unternehmen reagierten auf diese Anfrage ((Business & Human Rights Resource Centre, abgerufen am 17.10.2016)), wobei Gehalt und Umfang der Antwortschreiben stark variieren.

Während das Bergbauunternehmen Freeport-McMoRan ((Stellungnahme von Freeport-McMoRan, 10.10.2016, abgerufen am 17.10.2016)) in seiner Stellungnahme jegliche Verantwortlichkeit von sich weist, stellen neben BHP Billiton ((Stellungnahme von BHP Billiton, 12.09.2016, abgerufen am 17.10.2016)) auch Rio Tinto ((Stellungnahme von Rio Tinto, 10.10.2016, abgerufen am 17.10.2016)) und Anglo American ((Stellungnahme von Anglo American, 04.10.2016, abgerufen am 17.10.2016)) grundsätzlich die Zuständigkeit der Kommission in Bezug auf deren Entscheidungskompetenz bei der Beurteilung der Mitverantwortung der großen CO2-Produzenten für den Klimawandel infrage. Sie sehen sich aus diesem Grund nicht verpflichtet, sich in das Verfahren zu fügen. Die Mineralöl- und Energiekonzerne BP ((Stellungnahme von BP, 10.10.2016, abgerufen am 17.10.2016)) und Eni ((Stellungnahme von Eni, 10.10.2016, abgerufen am 17.10.2016)) wiederum lehnen es grundsätzlich ab, Stellung zu rechtlichen Angelegenheiten zu beziehen, und das im Rohstoffhandel tätige Unternehmen Glencore ((Stellungnahme von Glencore, 10.10.2016, abgerufen am 17.10.2016)) verweist im Wesentlichen – ebenso wie alle anderen genannten Unternehmen auch – auf den aktuellsten Nachhaltigkeitsbericht, der mit der Position des Unternehmens zum Thema Klimawandel eine umfängliche Antwort auf die von der Petition aufgeworfenen Fragen liefere.

Im Großen und Ganzen machen die betreffenden Unternehmen in ihren Antwortschreiben darauf aufmerksam, sich den Herausforderungen des Klimawandels bewusst zu sein und transparent entlang der globalen Klimaziele und in Einklang mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zu operieren.

Mit Betonung der bedeutsamen Rolle konventioneller Energieträger zur Deckung des Weltenergiebedarfs und der daraus abgeleiteten Notwendigkeit der fortwährenden Gewinnung von Kohle, Öl und Gas entziehen sich die großen Treibhausgasemittenten allerdings ihrer Verantwortung für den Klimawandel und für die gravierenden Menschenrechtsverletzungen, die dieser nach sich zieht.