Abgasuntersuchungen der Deutschen Umwelthilfe an Diesel-Pkw zeigen bis zu mehr als 9-fache Überschreitungen der gesetzlichen Grenzwerte auf

Einer umfassenden Untersuchung zu Stickoxid- und Kohlendioxid-Emissionen von Diesel-Fahrzeugen der Abgasnorm Euro 6 zufolge, die von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) im Zeitraum von Mai bis Anfang September 2016 durchgeführt wurde, liegen die in der Realität von diesen Pkw ausgestoßenen Abgase um eine Vielfaches oberhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte. ((DUH (2016a): Deutsche Umwelthilfe stellt bei Abgasuntersuchungen von Diesel-Pkw auf der Straße bis zu über 9-fache Überschreitungen der Grenzwerte fest. Pressemitteilung DUH, 07.09.2016, abgerufen am 08.09.2016))

Die Emissionsgesetzgebung der Europäischen Union schreibt vor, dass Diesel-Pkw der Schadstoffklasse Euro 6 maximal 80 mg NOx/km ausstoßen dürfen. ((DUH (2016b): NOx- und CO2-Messungen an Euro 6 Pkw im realen Fahrbetrieb. Hintergrund. Projekt Emissions-Kontroll-Institut der DUH e.V., 07.09.2016, abgerufen am 08.09.2016)) Dass diese Fahrzeuge diesen Grenzwert jedoch lediglich im Rahmen des Prüfverfahrens unter Laborbedingung bei Temperaturen von 20 bis 30°C einhalten und ihre Abgaswerte in der Praxis enorme Abweichungen von den Emissionsstandards aufweisen, zeigten bereits Untersuchungen des International Council in Clean Transportation aus dem Jahr 2014. ((International Council in Clean Transportation (2014): Real-world exhaust emissions from modern diesel cars, abgerufen am 08.09.2016))

Vor diesem Hintergrund zielte die DUH mit ihrer Abgasuntersuchung darauf ab, den realen Ausstoß von Stickoxiden (NOx) und Kohlenstoffdioxid (CO2) wie er im normalen Straßenbetrieb von Diesel-Pkw der Eurostufe 6 anfällt, zu ermitteln. Dazu wurden Messungen an insgesamt 36 Diesel- und drei Benzin- bzw. Benzin-Hybrid-Pkw der Abgasnorm Euro 6 unter normalen Fahr­bedingungen auf einer etwa 32 km langen Teststrecke in Berlin, die neben Stadtverkehrswegen auch Landstraßen- und Autobahnanteile umfasste, durchgeführt. ((DUH (2016b) ))

Die Ergebnisse der Abgasmessungen bei Diesel-Pkw der Schadstoffklasse Euro 6 zeigen, dass 33 der 36 untersuchten Fahrzeuge die gesetzlich festgelegten Abgasgrenzwerte um ein Vielfaches überschreiten. Spitzenreiter sind der Ford Mondeo 2.0 Duratorq TDCi, der 9,2-mal so viel Stickoxide ausstößt als gesetzlich erlaubt, sowie der Nissan Qashqai 1.6 d Ci und der Renault Scenic 1.6 dCi, die jeweils Stickoxid-Grenzwertüberschreitungen um den Faktor 8,5 bzw. 8,2 aufweisen. Die Top Ten der schmutzigsten Diesel-Pkw wird um die Hersteller Opel, Jeep, Mercedes und Audi ergänzt, die mit ihren Abgaswerten allesamt mindestens das Fünfeinhalbfache des erlaubten Stickoxid-Grenzwertes emittieren. Vergleichsweise niedrige Grenzwertüberschreitungen unter den getesteten Diesel-Fahrzeu­gen weisen die Modelle des Herstellers VW auf. ((DUH (2016c): NOx- und CO2-Messungen an Euro 6 Pkw im realen Fahrbetrieb. Messergebnisse. Projekt Emissions-Kontroll-Institut der DUH e.V., 07.09.2016, abgerufen am 08.09.2016))

Im Vergleich zu den gemessenen Abgaswerten von Diesel-Fahrzeugen verzeichnen hingegen die drei untersuchten Benzin- bzw. Benzin-Hybrid-Pkw der Hersteller Toyota und Opel mit einer Spannbreite von durchschnittlich 5 bis 15 mg NOx/km deutlich geringere Stickoxid-Emissionen. ((DUH (2016c) ))

Dass eine wirksame Abgasreinigung bei Pkw mit Dieselmotor technisch jedoch möglich ist, bekräftigt die Tatsache, dass drei der untersuchten Diesel-Fahrzeuge den geforderten Stickoxid-Grenzwert auch im realen Fahrbetrieb einhielten. Hierzu zählen der Audi Q3 2.0 TDI quattro sowie der Mercedes E 220d Limousine der neue Motorgeneration. Auch der VW T6 Transporter 2.0 TDI überschritt den für dieses Fahrzeug geltenden Grenzwert von 125 mg NOx/km nicht. ((DUH (2016a) )) Vor diesem Hintergrund zeigt die Untätigkeit des zuständigen Bundesverkehrsministeriums, vonseiten dessen bisher keinerlei Maßnahmen zur Beendigung der anhaltenden Grenzwertüberschreitungen eingeleitet wurden, dass es offensichtlich an politischem Willen, die betreffenden Automobilhersteller für ihren Verstoß gegen europäisches Recht in die Pflicht zu nehmen, mangelt. ((DUH (2016a) ))

Angesichts der den Laborbedingungen entsprechenden Umgebungstemperaturen im Untersuchungszeitraum war es bisher nicht möglich, zu untersuchen, ob die Funktionsweise der Abgasreinigungsanlagen im Normalbetrieb der Fahrzeuge durch den illegalen Einsatz temperaturgesteuerter Abschalteinrichtungen negativ beeinträchtigt wurde. Aus diesem Grund werden in der Winterzeit, wo in der Regel niedrigere Durchschnittstemperaturen als im Labor vorherrschen, von der DUH erneute Messungen durchgeführt, um zu prüfen, ob Automobilhersteller auf diese Weise gezielt gegen geltende EU-Vor­schriften verstoßen. ((DUH (2016b), DUH (2016c) ))